Vita
- 1976 in Bad Saarow-Pieskow geboren
- glückliche Kindheit in Prenzlauer Berg und Treptow
- Schulbildung u.a. an der Polytechnischen Oberschule Parsteiner Ring und 3. Gymnasium Hellersdorf
- 1996 Abitur Gymnasium OSZ NT
- 1997-2003 Studium Rechtswissenschaft an der Humboldt-Universität zu Berlin (Abschluss: Dipl.-Jur.)
- 2003-2005 Referendariat am Landgericht Cottbus (2. Staatsexamen, Abschluss als Volljurist, Ass.-Jur.)
- seit 2005: selbständiger Rechtsanwalt, seit 2013 auch Mediator (Kanzlei Kohlmeier)
Vita Politisch:
- 1994 Eintritt in die SPD
- 1995-97 Mitbegründer und Stellv. Vorsitzender Jugendparlament Hellersdorf
- 1996-2000 Sprecher der Jusos Marzahn-Hellersdorf
- 2000-2004 Stellv. Kreisvorsitzender SPD Marzahn-Hellersdorf
- 1999 – 2006 Mitglied im Bezirksparlament Marzahn-Hellersdorf (Ausschüsse Jugendhilfe und Haushalt; Fraktionsgeschäftsführer)
- 2004 – 2009 Kreisvorsitzender SPD Marzahn-Hellersdorf
- seit 2006 Mitglied des Abgeordnetenhauses
- seit 05/2010 Sprecher der SPD-Fraktion für Datenschutz
- 18.09.2011: direkt gewählter Abgeordneter für Kaulsdorf und Kaulsdorf-Nord (Wahlkreis 6 Marzahn-Hellersdorf)
- seit 12/2011: Sprecher für Rechtspolitik und Sprecher für Netzpolitik
- Mitglied im Ausschuss Digitale Verwaltung, Datenschutz und Informationsfreiheit
(Sprecher für Netzpolitik) - Mitglied im Ausschuss für Rechts- und Verfassungsangelegenheiten, Verbraucherschutz und Geschäftsordnung
(Sprecher für Rechtspoltitik)
Mitgliedschaften in Vereinen:
- Mitglied im Verein Farao Pre-School e.V.,
- Mitglied Arbeiterwohlfahrt AWO
- Mitglied Beirat ORWO-Haus e.V. (ehrenamtlich)
- Mitglied der Rechtsanwaltskammer Berlin
Tranzparenz:
Immer wieder sind die Diäten und Nebentätigkeiten von Abgeordneten Gegenstand von Diskussionen. Immer wieder wird die mangelnde Transparenz kritisiert. Dem möchte ich entgegenwirken und lege meine Einkünfte offen.
- Einkünfte als Abgeordneter:
1. Entschädigung
Ein Abgeordneter erhält eine monatliche Entschädigung von seit dem 01.01.2013 brutto 3477,00 Euro. Diese Entschädigung ist zusammen mit meinen Einkünften als Rechtsanwalt zu versteuern. 2012 betrug die Diät 3369,00 EUR. Zum 01. Januar 2013 wurde die Diät gegenüber dem Vorjahr um 3,2 % angehoben, die Erhöhung orientiert sich der Verdienstenwicklung in Berlin (Bericht des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg PDF). Im Jahr 2012 wurde die Diät gegenüber 2011 um 1,8 % (60 EUR) wegen der Verdienstentwicklung angehoben. Kohlmeier hatte frühere Diätenerhöhungen kritisiert, da diese nicht an nachvollziehbare Kriterien geknüpft waren und zusammen mit dem Abgeordneten Stefan Ziller die früheren Diäten-Erhöhungen gespendet (siehe Beiträge). Nunmehr hägt die Diät von der unabhängig festgestellten Verdienstentwicklung ab und wird entsprechend erhöht oder gesenkt. Von der Diät sind u.a. Einkommenssteuer, Solidaritätszuschlag und Mandatsträgerabgaben iHv 432 EUR Monat abzuführen.2. Kostenpauschale
Die monatliche Kostenpauschale für Bürobedarf und Büromaterial, Anzeigen, Druck, Porto, Telefon und Fahrkosten beträgt für das Jahr 2013 1018,00 EUR (Vorjahre: 2012 – 994 Euro; 2011 - 969 EUR). Die Kostenpauschale ist steuerfrei. Die Höhe wird anhand der Entwicklung der Verbraucherpreise, ermittelt vom Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, erhöht oder gesenkt. Aus dieser Kostenpauschale bezahle ich unter anderem Büromaterial für mein Abgeordnetenbüro, Anzeigen, Flyer und Publikationen.3. Zuschuss zu den Krankenversicherungsbeiträgen
Abgeordnete erhalten auf Antrag einen Zuschuss zu den Krankenversicherungsbeiträgen in Höhe von 245 Euro. Voraussetzung ist unter anderem, dass kein Arbeitsverhältnis besteht, bei dem der Arbeitgeber ein Teil des Beitrages zur Krankenversicherung trägt. Da ich als Selbständiger freiwillig versichert bin, nehme ich diesen Zuschuss in Anspruch.4. Wahlamt Richterwahlausschuss
Als Mitglied des Richterwahlausschusses erhalte ich für die Teilnahme an einer Sitzung keine Aufwandsentschädigung. Mitgliedern des Richterwahlausschusses steht eine Kostenerstattung für Fahrauslagen gem. Dienstreisekostenregelung zu. Diese habe ich bisher nicht in Anspruch genommen.. - Einkünfte als Rechtsanwalt:
Neben der Tätigkeit als Abgeordneter bin ich als selbständiger Rechtsanwalt tätig. Ich habe Einkünfte aus den jeweiligen Mandatsverhältnissen. Da für das Berliner Parlament keine Veröffentlichungspflicht besteht, orientiert sich die Angabe meiner Einkünfte an den Verhaltensregeln des Deutschen Bundestages (externer Link). Im Jahr 2011 hatte ich durchschnittliche monatlich zu versteuernde Einkünfte der Stufe 1 (1000 – 3500 EUR brutto) oder am unteren Rand der Stufe 2 (bis 7000 EUR brutto).Der Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit liegt im IT- und Telekommunikations-Recht, Vertragsrecht und Vereinsrecht. Ich habe keine Mandate von dem Land Berlin oder ihm nachgeordnete Einrichtungen oder Unternehmen, an denen das Land Berlin beteiligt ist. Ich habe keine Mandate von Bundesbehörden oder sonstigen Behörden. Ich vertrete Mandanten gegenüber dem Land Berlin z.B. gegenüber der Verwaltungsbehörde in ordnungswidrigkeitenrechtlichen Verfahren (z.B. Verkehrsrecht), gegenüber dem JobCenter (Sozialrecht) oder dem Bezirksamt (Verwaltungsrecht).
Teilweise erhalte ich von der Landeshauptkasse bei Bewilligung von Beratungs- oder Prozeßkostenhilfe Kostenerstattungen für Mandanten. Die mir in diesen Fällen zustehende Vergütung richtet sich nach nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und wird im Einzelfall von dem jeweiligen Kostenbeamten fesetzgesetzt. Sofern das Land Berlin in Verfahren unterliegt (z.B. in sozialhilferechtlichen Angelegenheiten) erhalten ich auf Antrag die gesetzliche Vergütung vom Land Berlin erstattet.Zusätzlich gebe ich folgende Angaben gem. § 5a Landesabgeordnetengesetz (Verhaltensregeln für Abgeordnete). Diese Angaben wurden im Nov. 2012 ergänzt.
1. Ich habe die o.g. Einkünfte aus meiner selbständigen Tätigkeit als Rechtsanwalt.
2. Ich nehme keine besondere parlamentarische Aufgabe wahr, die vergütet wird. Über die oben angegebenen Einkünften als Abgeordneter erhalte ich keine weitere Zuwendung wegen meines Mandats.
3. Ich erhalten keine Vergütung aus Vortragstätigkeit, Buchhonoraren oder publizistischen Tätigkeiten o.ä..
4. Geldwerte Zuwendung auf Grund meiner politischen Tätigkeit erhalte ich nicht. Mir wird u.a. kein Dienstfahrzeug zur Verfügung gestellt, mir wird u.a. keine Fahrkarte für den ÖPNV zur Verfügung gestellt. Ich habe in dieser Legislatur bisher keine Dienstreise o.ä. in Ausübung meines Mandats gemacht.Die Verhaltensregelungen im LABG finden Sie hier (PDF)
Die o.g. Angaben sind freiwillige Angaben und orientieren sich an Angaben, die manch andere Abgeordnete machen wollen, die enthalten soll:
1. Ein Mitglied des Abgeordnetenhauses darf für die Ausübung seines Mandats keine anderen als die im LAbgG vorgesehenen Zuwendungen annehmen. Eine Vergütung aus einem Dienst- oder Werkverhältnis darf es nur annehmen, soweit diese sich nicht auf die Ausübung des Mandats bezieht (§ 5a – Verhaltensregeln für Mitglieder des Abgeordnetenhauses – Abs. 4 Satz 1 und 2).
2. Besondere parlamentarische Aufgaben, die Abgeordnete für ihre Fraktion wahrnehmen, dürfen von dieser vergütet werden (§ 5a Abs. 4 Satz 4).
3. Gemäß § 5a Abs. 2 sind entgeltliche Tätigkeiten, die nicht im Rahmen des ausgeübten Berufs liegen, dem Präsidenten anzuzeigen. Dazu zählen entgeltliche Tätigkeiten für Beratung, Vertretung fremder Interessen, Erstattung von Gutachten sowie publizistische und Vortragstätigkeit, soweit deren Vergütung jährlich den Betrag von 2.000 € übersteigt.
4. Desweiteren wird im LAbgG geregelt, wie mit Geldspenden und geldwerten Zuwendungen aller Art umzugehen ist, die den Abgeordneten auf Grund ihrer politischen Tätigkeit zur Verfügung gestellt werden.

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