Google rechtfertigt sich zu meiner Anfrage

In einem Schreiben vom 26.08.2009 reagiert die Firma Google Germany GmbH auf meine an den Senat gestellte Anfrage zum Dienst Google-Street-View (Beitrag vom 30.07.2009 “Bedenken gegen Google Street View”) – noch bevor der Senat mir geantwortet hat.
Google stellt in dem Schreiben – mir bekannte Sachverhalte – aus anderen Bundesländern dar und rechtfertigt die Bedenken mit Gutachten aus anderen Bundesländern und der Vereinbarung mit dem Hamburger Datenschutzbeauftragten. Ich vermisse jedoch, dass Google auch die bestehenden Bedenken aufnimmt. So hat Rheinland-Pfalz aktuell ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben (externer Link), die Schweizer Datenschuützer fordern gar ein Stopp von Google-Street-View-Dienst (externer Link). Auch vergißt Google in seinem Schreiben darauf hinzuweisen, dass der Hamburger Datenschutzbeauftragte Google die Nichteinhaltung der abgeschlossenen Vereinbarung vorgeworfen hat, weil Google nicht vorab die Einsatzorte seiner Fahrzeuge mitteilte (externer Link).

Durch das Schreiben von Google sind meine rechtlichen Bedenken nicht ausgeräumt. Die Darstellung von sicherheitsrelevanten Einrichtungen in Berlin ist nicht geklärt. Es stellt sich für mich auch die grundsätzliche Frage, ob bei Google-Street-View nicht – wie auch sonst bei personenbezogenen Daten – die erforderliche vorherige Zustimmung zur Datenverwendung einzuholen ist. Bisher darf Google zunächst personenbezogene Daten nutzen und der Betroffene muss widersprechen – wenn er sich denn entdeckt oder das Internet nutzt. Die Diskussion wird also weitergehen, insbesondere nach Vorliegen der Antwort der Senatsverwaltung auf meine Anfrage.

Schreiben von Google Germany GmbH vom 26.08.2009 (PDF)

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